Steuererklärungen müssen künftig maschinenlesbar sein. Wie aus einem
Diskussionspapier des Bundesfinanzministeriums hervorgeht, sollen
frühestens ab 2016 Steuererklärungen vollständig von Computern
kontrolliert und bearbeitet werden. Derzeit werden Programme entwickelt,
die in der Lage sind, fehlerhafte oder falsche Angaben zu erkennen.
Vollautomatische Steuerbescheide
Mittels einer computergestützten Bearbeitung können Steuerbescheide
künftig auch vollautomatisch ergehen, heißt es in dem Papier. Das
„Risikomanagement“ soll dabei so gestaltet werden, dass es treffsicher
risikobehaftete Fälle zur personellen Prüfung aussteuert. Steuerpflichtige
müssen sich somit weiterhin auf manuelle Prüfungen einstellen. In dem
Diskussionspapier heißt es außerdem, dass Zufalls- und Turnusprüfungen
durch Finanzbeamte weiterhin durchgeführt werden.
Belege zur Steuererklärung
Ausgabebelege sollen künftig nicht mehr der Steuererklärung beigelegt
werden müssen. Nur wenn der Computer irgendwelche Anomalien meldet, werden
von Finanzbeamten die entsprechenden Belege manuell angefordert.
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