Die Gesetzgebung über die Pkw-Maut hat in der Vergangenheit einige Kontroversen erfahren. Am 31.3.2017 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Einführung der Pkw-Maut nun zugestimmt.
Details
Die Pkw-Maut gilt nicht nur für die Nutzung von Bundesautobahnen. Auch die Nutzung der Bundesstraßen ist nur noch gegen Gebühr möglich. Die Höhe der Pkw-Maut ist gestaffelt nach Hubraum und Umweltfreundlichkeit des entsprechenden Autos. Die maximale Höhe der Maut beträgt € 130,00 im Jahr. Für Autofahrer aus dem Ausland gibt es Kurzzeitvignetten.
Steuersenkungen
Zur Entlastung der deutschen Autofahrer ist eine Steuersenkung für besonders schadstoffarme Pkw der Euro 6 Emissionsklasse geplant. Die Steuerentlastung beträgt pro angefangene 100 Kubikzentimeter Hubraum und je nach Motorart zwischen € 2,32 und € 5,32. Die Entlastung ist auf die maximale Höhe der Pkw-Maut begrenzt und kann nicht zu einer negativen Kfz-Steuer führen.
Vermittlungsausschuss
Der Vorschlag zur Anrufung des Vermittlungsausschusses ist im Bundesrat bei der maßgeblichen Plenarabstimmung nicht angenommen worden. Damit tritt das Gesetz in Kraft.
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