Für telefonische Serviceleistungen werden vielfach Extragebühren über eine kostenpflichtige 0180-Nummer abgerechnet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun entschieden, dass Kundendienstanrufe nicht teurer sein dürfen als normale Telefonanrufe (EuGH Urteil vom 2.3.2017 C-568/15).
Der Fall
In dem vom EuGH entschiedenen Fall hatte ein deutsches Unternehmen für Elektroartikel 0180-Rufnummern für den technischen Support zur Verfügung gestellt. Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs in Frankfurt hatte das Unternehmen vor dem Landgericht Stuttgart verklagt. Die Angelegenheit wurde schließlich dem EuGH vorgelegt.
Verbraucherrichtlinie
Rechtsgrundlage für die Kostenbegrenzung ist die EU-Verbraucherrichtlinie. Nach dieser Richtlinie dürfen Anrufe über eine Telefonleitung, die der Unternehmer eingerichtet hat, um im Zusammenhang mit Verbrauchern geschlossenen Verträgen kontaktiert zu werden, nicht mehr kosten als den Grundtarif.
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