Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 16.12.2014 (Az. IV C 5, S 2334/14/10005) die Sachbezugswerte für arbeitstäglich an den Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt abgegebene Mahlzeiten bekannt gegeben. Danach gelten folgende Werte: für ein Frühstück 1,63 €, für ein Mittag- oder Abendessen 3,00 €.
Gleiche Werte
Die Werte entsprechen jenen aus dem Steuerjahr 2014. Eine Anpassung nach oben erfolgte nicht.
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