BAG-Urteil zu regelmäßigen Lohnzuschlägen Urlaubsgeld
Urlaubsgeld
Eine Arbeitnehmerin erhielt neben ihrem vereinbarten Monatsgehalt monatlich 1/12 des vereinbarten Urlaubs- und Weihnachtsgeldes überwiesen. Der Arbeitgeber rechnete die Sonderzahlung dem Mindestlohn an. Die Arbeitnehmerin war der Meinung, sie müsse die Sonderzahlungen zusätzlich zum Mindestlohn erhalten.
Urteil des BAG
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) wies die Revision zurück. Begründung: Auch vorbehaltlos und unwiderruflich in jedem Kalendermonat zu 1/12 gezahlte Sonderleistungen haben, was den Mindestlohn betrifft, Erfüllungswirkung. Damit können Arbeitgeber Sonderzahlungen bei regelmäßiger Zahlung auf den Mindestlohn anrechnen.
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